Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Besprechung in den Räumen der BSG Aufbau

Ihre Mitgliedschaft bei der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Aufbau eG

Unsere Mitglieder profitieren von Mitbestimmung, langfristiger Sicherheit und einem starken Netzwerk. Die häufigsten Fragen beantworten wir im folgenden FAQ:

Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten, ist die Mitgliedschaft erforderlich. Der Genossenschaft treten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages bei.

Beim Eintritt in die Bau- und Siedlungsgenossenschaft Aufbau eG müssen Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 160 € zeichnen.

Ein Mitglied darf höchstens 13 Geschäftsanteile pro Haushalt zeichnen. Das entspricht der maximalen Anzahl an Geschäftsanteilen die zur Anmietung einer Wohnung erforderlich sind. Damit sichern wir die Gleichbehandlung aller Mitglieder, ein zentraler Gedanke der Genossenschaft.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende (Ende des Geschäftsjahres) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Auszahlung der Geschäftsanteile im Todesfall unterliegt bestimmten gesetzlichen Bedingungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.